Kurtaxen und Tourismusabgaben

In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Der Tag der Ankunft und der Abreise gelten zusammen als ein Tag. Die Kurtaxe wird meist vor Ort entrichtet. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.

Kurtaxe in Göhren-Lebbin

mit dem Ortsteil Untergöhren

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 28./29. Februar 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Schüler, Azubis und Studenten bis 27 Jahre zahlen die Hälfte.

Kurabgabensatzung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Kurtaxe in Klink

mit den Ortsteilen Eldenburg Süd, Grabenitz und Sembzin

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person 1,00 Euro. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Gemeinde Klink

Kurtaxe in Lychen

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. April bis 31. Oktober 1,50 Euro, ansonsten 1,00 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr.

Kurtaxe in Malchow (Meckl.)

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September 1,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April 0,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.

Kurabgabensatzung der Stadt Malchow

Kurtaxe in Röbel / Müritz

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person vom 1. Mai bis 30. September 1,00 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.

Kurabgabensatzung der Stadt Röbel / Müritz

Kurtaxe in Waren (Müritz)

mit den Ortsteilen Alt Falkenhagen, Neu Falkenhagen, Eldenholz, Eldenburg, Jägerhof, Schwenzin, Warenshof und Rügeband

Die Kurabgabe beträgt pro Tag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September 1,50 Euro und in der Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April 1,00 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sowie jede fünfte und weitere Person einer Familie.

Kurabgabensatzung der Stadt Waren (Müritz)

Stand: Juni 2014
Müritzpromenade in Waren (Müritz)

Müritzpromenade in Waren (Müritz)

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